Vornamen und Geschlechtseintrag angleichen

Der Name und das Geschlecht werden gerne überall eingetragen. Im Klassenbuch, auf dem Zeugnis, auf der Essenskarte, auf dem Busausweis und so weiter. Das kann richtig stressen. Aber wusstest du, dass es in den meisten Fällen völlig ok ist, deinen selbstgewählten Vornamen und dein wahres Geschlecht anzugeben?
Yes! Schulordnungen müssen sich an Gesetze halten. Es dürfen also nicht einfach Dinge in der Schule verboten werden, wenn es dafür kein Gesetz gibt. Die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein hat sich intensiv damit auseinandergesetzt. Ihr Ergebnisse fassen wir dir hier zusammen:

Es gibt kein Gesetz, dass dir verbietet dich mit dem Namen vorzustellen, mit dem du gern angesprochen werden möchtest.
Allgemein musst du das nur in zwei Fällen machen. Vor Gericht und vor der Polizei. Sollte die Polizei also nicht gerade in deiner Schule ermitteln, kannst du dich ganz selbstbewusst vorstellen, wie du möchtest.
Das heißt also auch, dass du in den Unterlagen der Schule so geführt werden darfst.

Häufig haben Lehrer*innen Angst davor, eine sogenannte Urkundenfälschung zu begehen, wenn sie nicht den Namen aufschreiben, der in deinem Ausweis steht. Das passiert aber nicht im Klassenbuch. Denn:

  1. Urkundenfälschung liegt nur dann vor, wenn eine Person eine Urkunde ausstellt, die das gar nicht darf. Der*die Lehrer*in ist aber die richtige Person für das Klassenbuch.
  2. Das Klassenbuch ist keine öffentliche Urkunde. Sie ist nur für die Schulklasse gedacht und für niemand anderen. Deshalb ist es vollkommen in Ordnung deinen neuen Namen reinzuschreiben.

Auch bei Zeugnissen ist es rechtlich in Ordnung das Geschlecht und den Vornamen anzupassen, denn 

  1. Es kann, wie beim Klassenbuch keine Urkundenfälschung vorliegen, weil die Schule die richtige Ausstellerin ist.
  2. Rechtlich wichtig sind nur deine Leistungen. Die dürfen nicht verändert werden. Sie müssen dir zugeordnet werden können. Den Vornamen und das Geschlecht zu verändern ist für deine Leistungen nicht wichtig und damit nicht verboten. Durch deinen Nachname und dein Geburtsdatum kann das auch passieren.

Auch beim Bus-, Bibliotheks- oder Essensausweis sollte die Ausstellung auf dein richtiges Geschlecht und Vornamen möglich sein. Denn:

  1. Wie bei den vorherigen Fällen ist die Schule dafür zuständig. Wenn die Schule dir den Ausweis ausstellt, liegt keine Urkundenfälschung vor.
  2. Rechtlich wichtig dafür, dass du mit dem Schulbus fahren darfst, in der Mensa essen oder dir in der Schulbibliothek Bücher ausleihen darfst ist, dass du Mitglied in der Schule bist. Das muss stimmen. Der Rest ist egal.


Was für die Ausweise gilt, gilt auch für alle anderen Bescheinigungen, wie zum Beispiel deine Krankenkassenkarte. Die Karte soll deine Mitgliedschaft beweisen. Nicht deinen Vornamen. Nicht dein Geschlecht. Damit sollte es  möglich sein, den Namen zu verändern.


TIAM Tipp: Du bist nicht dafür verantwortlich deinen Lehrer*innen zu erklären, was es bedeutet trans zu sein. Dafür gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten! Die RosaLinde hat verschiedene Schulungen im Angebot, um u.A. Lehrkräfte für die Themen von trans Personen zu sensibilisieren. Vielleicht kannst du oder ein*e Freund*in von dir, der Schule das mal vorschlagen.

Im Ausweis

Im Pass kannst du den Eintrag deines Geschlechtes und auch deinen Vornamen umschreiben lassen. Das Ganze läuft über das sogenannte Transsexuellengesetz. Der Ablauf bedeutet einigen Papierkram. 

Wenn du unter 18 bist, dann muss das Verfahren über deine Erziehungsberechtigten laufen. Auch gesetzliche Betreuer*innen sind verpflichtet dich bei dem Verfahren zu unterstützen, wenn du das möchtest.

 

Eine Voraussetzung ist u.A., dass du seit mindestens drei Jahren in dem Körper lebst, an dem du deinen Namen und Geschlechtseintrag anpassen möchtest.

Als erstes muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Das für dich zuständige Amtsgericht, ist das Amtsgericht in dem Ort, wo du gemeldet bist. Da muss nichts Großes beachtet werden. Ein einfacher, schriftlicher Satz und eine Unterschrift genügt.
Das Gericht muss dann zwei Gutachter*innen auswählen. Diese führen dann jeweils ein Gespräch mit dir, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Du kannst dem Gericht auch zwei Gutachter*innen nennen und wenn die beiden anerkannt sind, dann sollte das in der Regel bewilligt werden. Der*die Richter*in sieht sich die Gutachten an und führt auch nochmal ein persönliches Gespräch mit dir. Dann entscheidet er*sie über den Antrag.

Ein abgelehnter Antrag bedeutet noch nicht das Ende. Dagegen kann immer Widerspruch eingereicht werden.

Das Teure an dem ganzen Prozess sind die Gutachten. Diese beiden können zwischen 1500 und 3000 Euro kosten. 

Ein Verfahren über das Transsexuellengesetz (TSG-Verfahren) dauert zwischen fünf und zwanzig Monaten, im Durchschnitt neun Monate. Es kostet durchschnittlich 1.868 Euro. 

 


 

TIAM Tipp: Eine teure Angelegenheit! Es lohnt sich zu schauen, ob du ein Anrecht, auf Prozesskostenhilfe hast. Die kann vom Gericht bewilligt werden.